Rechtliches

AGB AllgäuScreen

Stand 21.10.2026

Entwurf – wird vor Livegang rechtlich geprüft

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Ausstrahlung von Werbung auf dem LED-Bildschirm „AllgäuScreen“ an der Spittelmühlkreuzung in Kaufbeuren.
  2. Anbieter ist die AllgäuKapital GmbH & Co. KG, Gutenbergstr. 1, 87600 Kaufbeuren (nachfolgend „Anbieter“).
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Vereine und öffentliche Einrichtungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 2 Leistungen

  1. Der Anbieter zeigt die vom Kunden gelieferten und freigegebenen Motive im gebuchten Tarif. Umfang je Tarif laut aktueller Mediadaten (Anzahl Motive, Ausstrahlungen pro Stunde, Wochentage, Platzbedarf).
  2. Ein Spot dauert 60 Sekunden je Durchlauf. Betriebszeiten: Montag bis Freitag 05:30–22:30 Uhr, Samstag 08:00–21:00 Uhr. An Sonntagen und stillen Feiertagen wird keine kommerzielle Werbung gezeigt; dort läuft eine eigene Szene mit nicht-kommerziellen Inhalten.
  3. Beim Tarif V01 (3 Tage/Woche) werden die Wochentage (Mo/Mi/Fr oder Di/Do/Sa) vom Anbieter zugeteilt.
  4. [VORSCHLAG – nicht beschlossen] Kurzzeitige Ausfälle durch Wartung, Störungen, höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen begründen keinen Anspruch auf Minderung, sofern sie im Kalendermonat insgesamt 48 Stunden nicht überschreiten. Darüber hinaus wird anteilig gutgeschrieben.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Online-Buchung: Mit Klick auf „Verbindlich buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Platz wird reserviert. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde seinen Zugang über den Link in der Bestätigungs-E-Mail bestätigt. Bereits angemeldete Kunden buchen mit Klick verbindlich.
  2. Buchungen per Telefon oder E-Mail werden vom Anbieter erfasst und schriftlich bestätigt; mit der Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
  3. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz in der Ausstrahlungsreihenfolge besteht nicht. Plätze werden in der Reihenfolge der Buchung vergeben.

§ 4 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

  1. Verträge beginnen immer am 1. eines Kalendermonats und laufen 1, 3, 6 oder 12 Monate.
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht mindestens 30 Tage vor dem letzten Tag der Laufzeit gekündigt wird. Geht die Kündigung später ein, endet der Vertrag zum Ende der folgenden Laufzeit.
  3. Die Kündigung ist im Kundenkonto oder in Textform (E-Mail) möglich. Der Anbieter bestätigt das Vertragsende.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Preise, Rechnung, Zahlung

  1. Es gelten die Preise der aktuellen Mediadaten zum Zeitpunkt der Buchung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Für die Einrichtung wird einmalig eine Einrichtungsgebühr berechnet. Jeder Austausch eines aktiven Motivs nach Kampagnenstart gilt als Motivwechsel und wird mit der jeweils gültigen Motivwechselgebühr berechnet, soweit kein Freikontingent vereinbart ist.
  3. Zahlweise monatlich: Rechnung am 1. jedes Monats im Voraus. Zahlweise pro Laufzeit (ab 3 Monaten): eine Rechnung am 1. des ersten Laufzeitmonats; bei 6 Monaten 3 %, bei 12 Monaten 5 % Vorauszahlungsrabatt. Die Zahlweise kann zur nächsten Laufzeit geändert werden.
  4. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Zahlung per Überweisung.
  5. Bei Zahlungsverzug erinnert und mahnt der Anbieter. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr berechnet. [VORSCHLAG – nicht beschlossen] Der Anbieter ist berechtigt, die Ausstrahlung bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen auszusetzen; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

§ 6 Motive, Inhalte, Freigabe

  1. Der Kunde liefert Motive als PNG in 1467 × 800 Pixel über sein Kundenkonto. Videos und Animationen sind nicht zulässig.
  2. Jedes Motiv wird vor der Ausstrahlung geprüft und freigegeben. Der Anbieter darf Motive ablehnen, insbesondere wenn sie a) die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können (Signalfarben, Verwechslung mit Verkehrszeichen, Blend- oder Bewegungswirkung), b) politische Werbung enthalten, c) anstößig, diskriminierend oder verunstaltend wirken, d) für Partys/Events mit Exzess-Charakter werben, e) Alkohol bewerben, außer im Rahmen von Kulturveranstaltungen oder regionaler Brauereien, f) gegen Auflagen der Baugenehmigung oder geltendes Recht verstoßen.
  3. Liegt zum Starttermin kein freigegebenes Motiv vor, bleibt der Platz reserviert; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.
  4. Der Kunde versichert, dass er alle Rechte an den Motiven hat, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
  5. Zur Vorprüfung kann eine KI-gestützte Analyse eingesetzt werden, wenn der Kunde zustimmt. Die Entscheidung trifft ein Mensch.

§ 7 Haftung

[VORSCHLAG – Standardformulierung, rechtlich prüfen] Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Vergütung der betroffenen Laufzeit.

§ 8 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf allgaeuscreen.de.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Kaufbeuren, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.